Bei dieser Versicherung wird der Todesfallschutz mit dem Kapitalsparen verbunden. Zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt oder aber im Todesfall wird die Versicherungssumme alsdann ausgezahlt.
Der Versicherungsnehmer verfolgt mit einer Kapitallebensversicherung in der Regel zwei Ziele. Zum einen die Absicherung der Familie für den Todesfall und zum anderen die Vermögensbildung. Der größte Nachteil dieser kapitalbildenden Lebensversicherung liegt in der unterdurchschnittlichen Rendite. Diese liegt bei deutschen Versicherungen bei ungefähr 4-5 % pro Jahr. Zum einen liegt dies daran, dass in Deutschland die Versicherer nur maximal 30 % der Beiträge in Aktien anlegen dürfen. Zum anderen fallen alleine für die Verwaltung je nach Versicherung Kosten in Höhe von ungefähr 12 % an. Indes könnten bei einem ausländischen Versicherer unter Umständen höhere Renditen erzielt werden, da diese einen größeren Anteil der Beiträge in Aktien investieren können.
Gesetzlich wurde festgelegt, dass die Versicherungen einen großen Anteil der Prämien in so genannte festverzinsliche Geldanlagen investieren müssen. Diese können beispielsweise Pfandbriefe oder Staatsanleihen sein. Mit der zunehmenden Staatsverschuldung kann diese Art der Anlageform riskant werden.
Wer eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat und den Vertrag frühzeitig kündigen möchte, muss mit entsprechenden Verlusten rechnen. Wird der Vertrag in den ersten Jahren gekündigt, kann dies sogar einen Totalverlust bedeuten. Nach einer mittleren Frist kann die Rendite so gering ausfallen, dass das Geld wahrscheinlich auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto besser angelegt gewesen wäre. Die Ursachen für diese Verluste liegen hauptsächlich auch in dem nicht durchschaubaren Berechnungsmodus der unterschiedlichen Versicherungen bezüglich des Rückkaufwertes. Des Weiteren werden die Abschlusskosten für die Versicherung mit den Beitragszahlungen in den ersten Jahren verrechnet. Dementsprechend kann es also dazu kommen, dass bei einer frühzeitigen Kündigung des Vertrags fast nichts mehr vom ursprünglichen Kapital übrig bleibt.
In der Regel ist die Kombination von Geldanlage und Lebensversicherung nicht sinnvoll, denn zahlreiche Versicherungsnehmer benötigen keine Lebensversicherung, da sie im Todesfall für niemanden sorgen müssen. In diesem Fall ist diese Komponente absolut überflüssig. Zudem wird dem Versicherungsnehmer oftmals nicht mitgeteilt, welcher Anteil für den Risikoteil und welcher Anteil für die Sparrate verwendet wird. Dagegen weiß ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer separaten Lebensversicherung genau, welche Summe für den Todesfall ausgezahlt wird.